Ein Anschlag auf die Naturparklandschaft
Der Bund Naturschutz lehnt die geplante Herausnahme von Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet in einem Umfang von 38 Hektar im Anhörungsverfahren ganz entschieden ab. Die Planung einer PV-Anlage und die Aufbereitung von Abbruchmaterial auf den vorhandenen Deponieflächen dienen offensichtlich als Vorwand, ein großflächiges Gewerbegebiet durch die Hintertüre auszuweisen. Die Stadt Marktredwitz legt keine stichhaltige Begründung für diesen weitreichenden Eingriff in den Naturhaushalt vor. Die Planunterlagen sind völlig unzureichend.
Keine Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet !!!
Das von der Herausnahme aus dem LSG Fichtelgebirge betroffene Areal liegt in einem ökologisch wertvollen Gebiet mit Hecken, Gebüschen, Wäldern und Wiesen am Westabfall der Basaltdecke des Ruhbergmassivs. In dem 38 ha großen Gebietsumgriff, der aus dem Schutzgebiet herausgenommen werden soll, befinden sich Fichtenwälder, naturnahe Gebüsche (Sukzessionsstadien mit Birke, Aspe, Salweide u.a.) und Extensivgrünland.
Zwar liegen eindeutige Vorbelastungen vor: die Deponiestandorte der Asche- und Monodeponie, das Asphaltwerk Hilgarth und die A 93 auf der Westseite des Areals. Doch es ist äußerst fragwürdig und nicht seriös, das gesamte Gebiet als „anthropogen überformt“ und quasi als „ökologisch wertlos“ darzustellen, um ein großflächiges Gewerbegebiet durchzusetzen.
Marktredwitz liefert keinen Nachweis für Betriebsansiedelungen
Die Stadt Marktredwitz liefert keine Begründung, welche Betriebe sich konkret ansiedeln wollen und wie viele Arbeitsplätze entstehen werden, um ein großflächiges Areal von 38 ha Fläche aus dem LSG herauszunehmen und ein Gewebegebiet auszuweisen.
Ein überwiegend öffentliches Interesse, das die Ausweisung als Gewerbegebiet mit erheblichen Eingriffen in den Naturhaushalt (großflächige Waldrodungen, Verlust naturnaher Gebüsche und Extensivgrünland) rechtfertigen würde, liegt nach Auffassung des Bundes Naturschutz nicht vor. Die Schaffung eines Gewerbegebiets im LSG auf Vorrat ohne Bedarfsplanung ist demnach rechtswidrig und strikt abzulehnen.
Verschleuderte öffentliche Mittel für bereits erfolgte Rekultivierung
Das Rekultivierungsziel auf der Aschedeponie ist Wald. Für die Anpflanzungen wurden in erheblichem Umfang öffentliche Mittel eingesetzt. Es erscheint willkürlich und rechtlich fragwürdig, ob diese Flächen überhaupt für gewerbliche Nutzung in Anspruch genommen werden können.
Planungsunterlage der Stadt Marktredwitz unzureichend
Die Planunterlage der Stadt Marktredwitz für die Herausnahme von 38 ha Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet ist völlig unzureichend. Es ist keine Information vorhanden, ob es sich bei den einzelnen Flächen um Wald, Wiese oder Deponiefläche handelt und inwieweit Biotope oder gefährdete Arten betroffen sind. Sollten die Pläne weiter verfolgt werden, so fordert der BN eine artenschutzrechliche Prüfung (SaP) ein.
Erschließung durch die Hintertür
Es mutet schon seltsam an, wenn die Stadt mit dem Bau einer PV-Anlage den Klimaschutz für das Vorhaben ins Feld führt, angesichts der Tatsache, dass mit der Ausweisung des großflächigen Gewerbegebiets hektarweise ökologisch wertvolle Flächen zum Abschuss freigegeben werden.