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„Das ist gezielte Insektenvernichtung“

BN kritisiert rücksichtslosen Umgang mit Blühstreifen. Das Thema Insektensterben ist in aller Munde. Umsichtige Naturfreunde bemühen sich, durch Anlage von Blühstreifen dem Sterben von Bienen, Hummeln und Schmetterlingen Einhalt zu gebieten. Doch das brisante Thema scheint noch nicht bei allen Kommunen und Straßenmeistereien angekommen zu sein.

30.07.2018

Sie schicken ihre Mulchmäher los und säbeln Wegesränder und Böschungen oft bis auf den letzten Quadratmeter nieder. Entlang der Staatsstraße 2180 von Röslau nach Weißenstadt wurden im Juli Kilometer lang sämtliche Böschungen rigoros abgemulcht. Kein Quadratmeter blieb stehen. Es findet keinerlei Differenzierung statt.

Wegeränder: Blühstreifen oder abrasieren?

Besonders brutal hat man jetzt entlang des Brückenradwegs nördlich von Thiersheim zugeschlagen. Die Verantwortlichen der BUND-Kreisgruppe sind stocksauer. „Da wurde echt tabula rasa gemacht. Quasi alles was nicht Gehölz ist, wurde niedergemulcht. Das ist vorsätzliche Insektenvernichtung“, empören sich die Naturschützer. „Wo sollen denn da unsere Schmetterlinge, Wildbienen und Heuschrecken noch leben?“, fragt sich Claudia Zeus, die stellvertretende Kreisvorsitzende des BN. Karl Paulus weist mit Nachdruck darauf hin, dass durch rigoroses Mulchen der Großteil der Insekten mitsamt ihren Verpuppungsstadien vernichtet wird. Und weil das Mähgut liegen bleibt, gehen zudem ökologisch wertvolle Magerstandorte und Kräuterbestände verloren. „Hier offenbart sich ein längst überholtes, borniertes Ordnungsdenken.“

Zerstörung der Lebensräume von Insekten

Am Brückenradweg sei das „rigorose Absäbeln ganzer Böschungen“ besonders gravierend, da es sich bei dem bandförmigen Biotop an der ehemaligen Bahntrasse um einen Geschützten Landschaftsbestandteil nach § 29 BNatSchG handelt. Hier liegt nach Einschätzung des BN eindeutig eine Ordnungswidrigkeit vor, ein klarer Verstoß gegen das Naturschutzgesetz. Das sei alles andere als sachgerechte Biotoppflege.Sinnvoll wäre es dagegen, nur 20 bis 30 Prozent der offenen Bereiche (Altgrasbestände, Magerrasen und Staudenfluren) im mehrjährigen Turnus zu mähen und das Mähgut aus der Fläche zu entfernen.