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Fauna+Flora des Fichtelgebirges

Neudeser Weiher - Zwischen Naturschutz und Jagd

BN will Unterschutzstellung seiner Biotop-Juwelen

Der Bund Naturschutz hat am 19.10.09 beim Landratsamt Wunsiedel beantragt, seine verbandseigenen Biotopteiche in den Egerauen zwischen Marktleuthen und Röslau unter Naturschutz zu stellen.


Antrag auf Ausweisung der Teichbiotope des Bundes Naturschutz in der Egeraue bei Marktleuthen als „geschützter Landschaftsbestandteil“ gem. Art.12  Abs.1 des Bayerischen Naturschutzgesetzes

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bund Naturschutz, Kreisgruppe Wunsiedel, möchte den Antrag stellen, seine verbandseigenen Teichbiotope bei Neudes (Fl. Nrn. 2142 u. 2143 Gemarkung Marktleuthen) sowie am Egerer Steg (Fl. Nrn. 652 u. 643/2 Gemarkung Oberröslau) als „geschützten Landschaftsbestandteil“ gem. Art.12  Abs.1 des Bayerischen Naturschutzgesetzes unter Schutz zu stellen. Die Gesamtfläche umfasst 5,23 ha.

Begründung:

Die o.g. Teichbiotope in der Egeraue zwischen Marktleuthen und Röslau stellen einen Kernbereich des Arten- und Biotopschutzes im Fichtelgebirge dar.

Der sogenannte „Neudeser Teich“ wurde 2002 vom BN im Rahmen des ABSP-Projekts Egertal erworben und im Zuge einer umfangreichen Biotopgestaltungsmaßnahme im August 2004 zu einem vielfältig strukturierten Teichbiotop mit Inseln und Flachwasserzonen umgestaltet.

Das Teichgebiet am Egerer Steg hat der Bund Naturschutz im Zuge mehrerer Gebietsankäufe in den 1980er Jahren erworben und im Laufe der Jahre zu artenreichen Biotopteichen entwickelt.

Für diese Naturschutzprojekte wurden in erheblichem Maße öffentliche Mittel bereitgestellt.

An und in den Teichbiotopen sind zahlreiche landes- und europaweit geschützte Tier- und Pflanzenarten nachgewiesen. Genannt seien hier Fischotter, Biber, Eisvogel, Wasserralle, Fischadler, Bekassine, Weißstorch, Schwarzstorch, Bruchwasserläufer, Waldwasserläufer sowie die Himmelsleiter, ein Eiszeitrelikt. Sämtliche Artnachweise liegen der unteren Naturschutzbehörde vor.

Leider muss heute festgestellt werden, dass sich das Teichgebiet nicht zuletzt durch die Ausübung der Jagd nicht zu dem erhofften überregionalen Rückzugsgebiet für die Vogelwelt entwickeln konnte.

Gerade in diesen Wochen, also zur Zeit des Vogelzuges, ist der gesamte Bereich so gut wie vogelfrei. In dem hochsensiblen Gebiet für den Arten- und  Biotopschutz werden nicht nur Enten geschossen, sondern immer wieder auch Graureiher. Schon mehrere Male wurden Reiher auf der Kiesinsel des großen Neudeser Teiches erlegt und liegengelassen. Für den Bund Naturschutz stellt dies in keiner Weise eine ordnungsgemäße Ausübung der Jagd dar.

Dieser Sachverhalt – ein Kerngebiet des Naturschutzes ohne Vögel – ist umso bitterer, weil der BN mit außergewöhnlichem Engagement und hohem ideellen und finanziellen Einsatz gerade solch ruhige Gebiete abseits von Verkehrswegen gesichert hat, um Ruhezonen und Rückzugsmöglichkeiten für die Natur, insbesondere für die Vogelwelt, zu schaffen. Über Sammelaktionen haben wir uns den Eigenanteil von vielen Tausend Euro zum Erwerb und zur Gestaltung  dieser Gebiete hart erarbeitet.

Als einzigen Ausweg aus diesem Dilemma sieht der Bund Naturschutz die Unterschutzstellung der Teichgebiete als Landschaftsbestandteil, gemäß Art.12 BayNatSchG. In der Verordnung sollte die Ausübung der Jagd untersagt, d.h. von den Verboten nicht ausgenommen werden. Dadurch kann in diesem äußerst sensiblen Gebiet verhindert werden, dass der Natur- und Vogelschutz durch Ausübung der Jagd nicht weiter konterkariert wird.

Wir haben im Übrigen Antrag auf Ausweisung als geschützter Landschafts-bestandteil gestellt, weil die geplante Ausweisung des Egertales als Naturschutzgebiet gem. Art.7 BayNatSchG wohl noch längere Zeit auf sich warten lässt.