JVA-Marktredwitz: Gefängnisneubau nicht auf Kosten der Natur
Aufgrund der Hanglage müsste massiv in die Topographie der Landschaft eingegriffen werden und auf großer Fläche würden schutzwürdige Biotope zerstört. „Dagegen steht in Rathaushütte ein bestens erschlossenes Industriegebiet in ebener Lage zur Verfügung.“ Nicht kommentieren will der BN die Frage, ob im Zuge der Behördenverlagerung der Staatsregierung ein Gefängnis geeignet sei, die Region voran zu bringen.
Standort Wölsau wäre erhebliche Naturzerstörung
Der Standort südlich der Monodeponie liegt unterhalb Haingrün am Westhang des Rohrbachtals auf 540 bis 570 Metern über NN. Da für die neue JVA eine Fläche von sechs bis sieben Hektar in möglichst ebenem Gelände benötigt wird, muss hier massiv in die Landschaftsstruktur eingegriffen werden: Auf 70.000 Quadratmeter Fläche müsste der Hang abgegraben und planiert werden.
Das Gebiet liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Fichtelgebirge. In diesem Areal befinden sich rund 4,5 Hektar an schutzwürdigen Feuchtbiotopen. Diese sind in der amtlichen Biotopkartierung erfasst (Biotope Nrn. 6038-0111, 6038-0112 und 6038-0113) und nach §30 des Bundesnaturschutzgesetzes gesetzlich geschützt. Besonders schutzwürdig sind dabei zwei Komplexe. Da ist einmal ein Hangquellmoor - also ein Torfkörper, der sich in einem Quellgebiet gebildet hat - mit einem Feuchtwald, Feuchtgebüschen und Hochstaudenfluren. Das Quellmoor auf basenreichem Basaltboden ist ein Reliktstandort für sehr seltene Pflanzen wie die Sumpfstendelwurz.
Etwas südlich befindet sich ein strukturreiches Feuchtgebiet mit Gebüschen, Hochstaudenfluren und naturnahen Hecken. Es handelt sich um einen artenreichen Komplexlebensraum, der für die Artengruppen Amphibien, Vögel und Insekten von großer Bedeutung ist. Ein ökologisch wertvoller Übergang vom Wald in die offene Flur.
Im Arten- und Biotopschutzprogramm Bayern (ABSP) sind die Feuchtflächen als „regional bedeutsam“ eingestuft.
Bei einem Gefängnisneubau würde ein Großteil der schutzwürdigen Biotope zerstört oder irreparabel geschädigt. Aus Sicht des BN das ein No-Go. Das darf nicht geschehen.
Nur die Rathaushütte kommt in Frage
Das 27 Hektar große Industriegebiet Rathaushütte ist im Flächennutzungsplan der Stadt Marktredwitz als gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Es ist gut erschlossen - von der Straßenanbindung bis zum Breitbandausbau – und sofort verfügbar, da 90 Prozent der Fläche bereits der Stadt Marktredwitz gehören (Frankenpost vom 26.08.2015).
Aus naturschutzfachlicher Sicht ist eindeutig der Standort Rathaushütte zu favorisieren.
„Der Gefängnisneubau darf nicht auf Kosten der Natur geschehen“. Der BN verweist hier ausdrücklich auf das Bundesnaturschutzgesetz. Nach §15, Abs.1 BNatSchG handelt es sich beim Standort Wölsau eindeutig um einen „vermeidbaren Eingriff“, der zu unterlassen ist, da mit der Rathaushütte eine (eindeutig bessere) Alternative existiert.
Die Sorgen der betroffenen Bürger
Wir sehen natürlich auch die Sorgen und Ängste der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Sie fordern mit Recht Transparenz und umfassende Information. Nach Auffassung des BN sollte der Gefängnisneubau möglichst weit im Norden des Industrie- und Gewerbegebiets Rathaushütte gebaut und mit einem Grüngürtel zur Wohnbebauung abgeschirmt werden.
„In unserer Gesellschaft wird es immer kriminelle Energien oder andere Unannehmlichkeiten geben, aber warum soll immer die Natur dafür herhalten? Es muss klar sein, dass wir diesen Umstand nicht dadurch beseitigen, dass wir Unerwünschtes möglichst weit in die Natur verbannen.“, meint Kreisvorsitzender Alfred Terporten-Löhner.