Ansalben im Fichtelgebirge
Das Ansalben gebietsfremder Pflanzenarten in der freien Natur dient also nicht dem Arten- bzw. Naturschutz. Im Gegenteil – es führt, wenn sich die Arten halten oder ausbreiten, zu einer Florenverfälschung. Der Bund Naturschutz verurteilt derartige Maßnahmen ebenso wie der behördliche Naturschutz. Ansalbungen untergraben die Bemühungen um die Bewahrung ursprünglicher Vorkommen seltener Arten. Es wird durch Ansalbung der Eindruck erweckt, dass man die Arten durch Umpflanzaktionen retten könne und deren Biotope nicht zu erhalten brauche.
Beim Ansalben werden gebietsfremde seltene Pflanzenarten entweder an ihren ursprünglichen Wuchsorten illegal entnommen und an anderer Stelle angepflanzt oder in Gärtnereien erworben. Diese Pflanzen sind zudem oft nicht mehr die ursprünglichen Wildformen, sondern züchterisch verändert.
Jüngstes Beispiel für solch eine unzulässige Ansalbung ist der offensichtlich angepflanzte Hirschzungenfarn in einem Naturdenkmal mitten im Fichtelgebirge. Die in anderen Teilen Bayerns sehr seltene Farnart ist bei uns in Nordostbayern überhaupt nicht einheimisch.
Wer ansalbt, verstößt gegen die Naturschutzgesetze.
Obendrein ist in jedem Naturschutzgebiet das Ausbringen von Pflanzen verboten!