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Beteiligung! Das Umspannwerk und die Eger-Elster-Leitung

Wir als Kreisgruppe möchten jeden Bürger und jede Bürgerin ermutigen, sich bei Verfahren und Planungen, die unsere Heimat betreffen, einzumischen.

11.08.2026

Der Bund Naturschutz sieht seine Aufgabe darin, Planungen kritisch, konstruktiv und fachlich fundiert zu hinterfragen.

Wir als Kreisgruppe möchten jeden Bürger und jede Bürgerin ermutigen, sich bei Verfahren und Planungen, die unsere Heimat betreffen, einzumischen.

Stellungnahmen zum zweiten Entwurf des NEP Strom können noch bis 24.08.2026 hier (klicken) direkt abgegeben werden.

 

Intransparenz, Planungsinhaber und das Fichtelgebirge

Eine abschließende Bewertung des Vorhabens ist auch beim derzeitigen Planungsstand nicht gut möglich. Wir sehen den Netzentwicklungsplan (NEP), auf dem das Vorhaben beruht, seit Jahren kritisch. Die Übertragungsnetzbetreiber treten dabei gleichzeitig als Ersteller der Bedarfsprognosen, Planer der Infrastruktur und spätere Betreiber der Anlagen auf. Daraus ergibt sich zwangsläufig die Notwendigkeit einer kritischen öffentlichen Kontrolle. Wesentliche Daten, Annahmen und Berechnungen sind jedoch gerade nicht öffentlich zugänglich und können so nicht unabhängig überprüft werden.

Hinzu kommt, dass sich das bestehende Strommarktdesign vor allem an den günstigsten Erzeugungskosten orientiert und nicht an möglichst kurzen Übertragungswegen (Ein besserer Mittelweg wäre hier angebracht.) Dies führt seit Jahren zu einer systematischen Überschätzung des Übertragungsnetzbedarfs bei gleichzeitiger Vernachlässigung des Verteilnetzes. Gerade die rasante Entwicklung der vergangenen Monate zeigt, wie dynamisch sich der Ausbau von Batteriespeichern entwickelt. Der NEP, der ja dafür gedacht ist, langfristige Planungssicherheit herzustellen, wird davon gerade völlig überrollt.

Ob aus der Leitung zwangsläufig der derzeit vorgeschlagene Suchkorridor, die vorgesehenen Suchräume für die Umspannwerke und vor allem deren Größenordnung folgen, ist damit allerdings noch nicht beantwortet.

Eine dezentrale Energieversorgung, sowie Energiesparen und Energieeffizienz werden ebenfalls komplett unberücksichtigt gelassen. Der Ausbau der Stromnetze ist damit teuer und nimmt großen Einfluss auf das Landschaftsbild und die Natur des Inneren Fichtelgebirges. Der Landkreis Wunsiedel mit nur 606 km² birgt den Naturpark Fichtelgebirge, sowie viele Naturschutzgebiete und FFH-Lebensräume. 46 % der Fläche sind bewaldet. 

Unser Landkreis steht bereits unter einer hohen Infrastrukturbelastung mit dem Ostbayernring, dem Süd-Ost-Link, der A93 und der B303 – nun kommt noch das Umspannwerk zusammen mit der Eger-Elster-Leitung hinzu. 

Es kann und darf nicht sein, dass der Nordosten Bayerns den Löwenanteil der bayerischen Versorgung mit alternativen Energien sicherstellt – diese Aufgabe muss von allen Regionen gemeinsam gemeistert werden. Boden ist auch bei uns im Fichtelgebirge nicht vermehrbar! 

Eine Vernetzung bestehender Stromnetzte kann, unter Umständen, zu einer Verbesserung der Netzstabilität und Stromverteilung beitragen. Aber unter den derzeitigen Voraussetzungen sehen wir für das Fichtelgebirge kaum Vorteile. 

 

Eingriffe in Natur und Landschaft

Großinfrastrukturvorhaben dieser Größenordnung stellen immer einen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Neben den Auswirkungen auf Arten, Lebensräume, Böden, Wasser und das Landschaftsbild müssen auch immer die Folgen für die betroffenen Menschen berücksichtigt werden. Entscheidend ist dabei nicht allein die Wirkung eines einzelnen Vorhabens, sondern die Gesamtbelastung durch bestehende und geplante Infrastruktur. 

Völlig offen ist derzeit, welche zusätzliche Folgeinfrastruktur im Umfeld der Umspannwerke ausgelöst wird. Hierzu zählen zusätzliche Leitungen, Batteriespeicher und neue Großverbraucher wie Rechenzentren. Gerade deshalb muss TenneT transparent darlegen, welche Ausbaustufen, Anschlussleistungen und Erweiterungsmöglichkeiten bereits heute berücksichtigt werden. Wir sehen die Gefahr, dass die derzeitige pauschale Privilegierung von Batteriespeichern im Umfeld von Umspannwerken zu Fehlentwicklungen führt. Speicher sind ein zentraler Bestandteil der Energiewende. Sie haben das Potential, den Ausbaubedarf des Übertragungsnetzes deutlich zu reduzieren. Doch dazu sollten sie aus unserer Sicht nur dann privilegiert werden, wenn sie nachweislich netzdienlich betrieben werden. Wer einen Eingriff in Natur und Landschaft mit dem öffentlichen Interesse begründet, muss auch sicherstellen, dass daraus ein Nutzen für das Stromnetz entsteht.

 

Alternativen und Zumutbarkeit

Wenn die Notwendigkeit eines Vorhabens nachvollziehbar begründet wird, Alternativen ernsthaft geprüft werden und die Belastungen für Mensch und Natur so gering wie möglich ausfallen, dann erkennen wir das an. Wenn dies nicht geschieht, werden wir unsere Kritik ebenso deutlich formulieren.

Im vorliegenden Fall sind noch zu viele Fragen offen, um eine abschließende Bewertung vorzunehmen. Das betrifft insbesondere die Kapazitäten, den Suchkorridor, die Standorte und die Größe der Umspannwerke sowie mögliche spätere Erweiterungen.

Zunächst brauchen wir belastbare Unterlagen statt weiterer allgemeiner Aussagen. TenneT muss offenlegen, nach welchen Kriterien der Suchkorridor und die drei Suchräume ausgewählt wurden, welche Alternativen untersucht wurden, warum jetzt zwei offenbar deutliche größere Umspannwerke benötigt werden,  und welche weiteren Anschlüsse, Reservekapazitäten und Folgeprojekte bereits berücksichtigt wurden. Selbstredend ist, dass wir als Bund Naturschutz eine nachvollziehbare Darstellung der Auswirkungen auf Mensch und Natur erwarten, sowie eine transparente Betrachtung der bereits vorhandenen und künftig zu erwartenden Belastungen. Dabei braucht es eine Diskussion über sinnvolle Bündelungsoptionen, aber ebenso einen Blick auf kumulative Effekte und eine Beschäftigung mit der Frage, wo Bündelung von Infrastruktur unzumutbar wird. Darüber hinaus sehen wir aber auch den Gesetzgeber und die Bundesnetzagentur in der Verantwortung. Aus Sicht des BN müssen die Netzentwicklungsplanung transparenter gestaltet und netzdienliche Speicher und eine stärkere regionale Nutzung erneuerbarer Energien wesentlich stärker berücksichtigt werden. 

 

Natur vor Ort

In allen Planungsgebieten (A, B und C) liegen kartierte Biotope wie zum Beispiel Quellfluren, Biotop-kartierte Heckenlandschaften und das Flachmoor Hirschloh. Letzteres ist sogar als Naturdenkmal ausgewiesen. 

Alle drei Gebiete liegen ebenfalls im Naturpark Fichtelgebirge und Teilbereiche überschneiden sogar das Landschaftsschutzgebiet Fichtelgebirge. Nach §26 BNatSchG sind Landschaftsschutzgebiete insbesonders dazu da, Naturhaushalt, Landschaftsbild und Erholungsfunktion zu schützen! Ein Naturpark hat nach § 27 BNatSchG überwiegend aus Landschaftsschutz- oder Naturschutzgebieten zu bestehen. Eine Verkleinerung dieses Gebietes sollte demnach immer besondere Abwägung erfahren.

Innerhalb oder unmittelbar angrenzend der Suchgebiete liegen mehrere hydrologisch bedeutsame Flächen. Das bereits angesprochene Moor Hirschloh, das FFH-Gebiet „Feuchtgebiete um Selb und Großwendern“ sowie Trinkwasserschutzgebiete und das Einzugsgebiet Brunnen Wandfeld.

Mögliche Auswirkungen des Vorhabens auf diese sowie auf den allgemeinen und spezifischen Wasserhaushalt gilt es präzise zu untersuchen und bei der Standortauswahl zu berücksichtigen.